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Titel: BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN
Verfasst am: 12.06.2012, 20:22 Uhr
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Beiträge: 7
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Eine Europäische Bürgerinitiative
Zeit:
22. Juni 2012
19:00
Ort:
ESC
Jakoministraße 16/1
8010 Graz
Vortrag und Diskussion mit
Ulrike Sambor, Attac BGE
DI Klaus Sambor, Attac BGE
Moderation:
DI Jörg Knall, Attac Graz
Veranstaltet von
Attac Graz
In Kooperation mit
AMSEL - Arbeitslose Menschen suchen effektive Lösungen
Diskutiert werden Fragen wie:
BGE - was ist das überhaupt?
Wer geht dann noch arbeiten, und warum?
Wer soll das bezahlen?
Wie hoch soll das BGE sein?
Verbessert das BGE den Wohlstand der BürgerInnen?
Wie wird die Europäische Bürgerinitiative organisiert?
Gleich ob Befürworter oder Skeptiker, alleine die Überlegungen zur Realisierung des Grundeinkommens weiten das Blickfeld und schärfen das Denken für mögliche Beiträge zur Entschärfung bzw. Lösung der Krisen unserer Zeit.
Die Europäische Bürgerinitiative
Die EU Richtlinie für die Europäische Bürgerinitiative wurde ab 1. April 2012 in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten übernommen. VertreterInnen aus 14 Mitgliedsstaaten haben sich entschlossen, für die Verbesserung des sozialen Bereiches in der EU eine Europäische Bürgerinitiative zur Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens in der EU zu fordern.
Grundlegende Informationen zum Bedingungslosen Grundeinkommen
Die Werte, die wir momentan verfolgen (freier Markt statt fairer Markt, extreme Konkurrenz statt Kooperation, Gewinnmaximierung statt Gemeinwohlorientierung), können eine Gesellschaft nicht zusammenhalten. Im Gegenteil, sie vereinzeln die Menschen.
Nicht die Verantwortung füreinander steht im Vordergrund, sondern „Wie komme ich am besten durch? Was ist das Beste für mich?“ Im Mittelpunkt steht nicht der Mensch, dem die Wirtschaft dient, sondern umgekehrt.
Die Krise kann aber auch eine Chance zu positiver Veränderung sein. Wir könnten eine andere Welt gestalten, die ein gutes Leben für alle ermöglicht. Einen Baustein dafür bietet das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE).
Das BGE ist eine staatliche Geldzahlung, die Menschen von Geburt an lebenslang in folgender Weise erhalten:
allgemein:
Das BGE gilt für alle Personen. Es darf nicht zweierlei Recht für Menschen am gleichen Ort geben.
bedingungslos:
Das Existenzrecht eines Menschen kann man nicht von Bedingungen abhängig machen.
existenz- und teilhabesichernd:
Nur, wenn Menschen sich keine Angst um ihr materielles Überleben machen müssen, können sie ihre Möglichkeiten und Potentiale voll entfalten. Der Betrag muss natürlich entsprechend über der Armutsgefährdungsschwelle liegen, sodass jeder Mensch ein bescheidenes, aber dem Standard der Gesellschaft entsprechendes Leben führen kann. Das BGE soll Teilnahme an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung ermöglichen.
personenbezogen:
Das Individuum ist Träger der Menschenrechte. Deshalb hat jeder Mensch einen individuellen Rechtsanspruch auf das BGE. Das Bedingungslose Grundeinkommen für alle schafft Einkommensarmut restlos ab, ermöglicht größere Freiheit der Einzelnen, die eigenen Lebensumstände zu bestimmen, und stärkt die gesellschaftliche Teilhabe aller. Es vermeidet soziale Spaltung, Neid- und Missbrauchsdebatten und deren Folgen, erübrigt aufwendige, repressive und ausgrenzende Festsetzungs-, Kontroll- und Überprüfungsbürokratien. |
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Titel:
Verfasst am: 15.11.2012, 14:19 Uhr
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Beiträge: 12
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